RUPPRECHT ARCHITEKTEN
Dipl.-Ing. Architekt Roland Rupprecht

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)

Nach der Baustellenverordnung sind für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren zu bestellen. Weitergehende Anforderungen sind zu erfüllen, wenn die geplanten Bauarbeiten einen bestimmten Umfang überschreiten oder wenn besonders gefährliche Arbeiten ausgeführt werden sollen.

Seit 1999 habe ich bereits bei einer Vielzahl von Bauvorhaben Leistungen als Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für öffentliche und private Bauherren übernommen, darunter gleichermaßen Neubauvorhaben wie Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen bei laufendem Betrieb.

Gerne biete ich Ihnen solche Leistungen auch für Ihr Bauvorhaben an.

Was Sie wissen sollten:
 

Nach der Baustellenverordnung trifft den Bauherrn diese Pflicht. Demnach sind für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen.

Während der Planungsphase:

  • Koordination der nach §2 Abs.1 BaustellV erforderlichen Maßnahmen für ein sicheres Ineinandergreifen der gleichzeitig oder nacheinander auszuführenden Arbeiten, Beraten bei der Planung und Erstellung von Leitungsverzeichnissen hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Ausarbeiten des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Zusammenstellen der Unterlage mit den Sicherheitsmerkmalen des Bauwerks für spätere Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten
  • Erstellen und termingerechtes Übermitteln der Vorankündigung nach §2 Abs.2 BaustellV an die zuständige Arbeitschutzbehörde

Während der Ausführungsphase:

  • Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach §4 Arbeitsschutzgesetz auf der Baustelle
  • Überprüfung der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte auf Einhaltung Ihrer Verpflichtungen nach der Baustellenverordnung durch laufende stichprobenartige Kontrollen
  • Fortschreiben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes
  • Organisation der Zusammenarbeit der Arbeitgeber hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren durch die Arbeitgeber hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz durch laufende stichprobenartige Kontrollen
Hier finden Sie eine Übersicht, welche Aktivitäten nach der Baustellenverordnung gefordert sind und wann ein SiGeKoordinator zu beauftragen ist:
>> Aktivitäten nach der BaustellV
Besonders gefährliche Arbeiten im Sinne des § 2 Abs. 3 sind:
  • Arbeiten, bei denen die Beschäftigten der Gefahr des Versinkens, des Verschüttet werdens in Baugruben oder in Gräben mit einer Tiefe von mehr als 5 m oder des Absturzes aus einer Höhe von mehr als 7 m ausgesetzt sind,
  • Arbeiten, bei denen die Beschäftigten explosionsgefährlichen, hochentzündlichen, krebserzeugenden (Kategorie 1 oder 2), erbgutverändernden, fortpflanzungsgefährdenden oder sehr giftigen Stoffen und Zubereitungen im Sinne der Gefahrstoffverordnung oder biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppen 3 und 4 im Sinne der Richtlinie 90/679/ EWG des Rates vom 26. November 1990 über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (ABl. EG Nr. L 374 S. 1) ausgesetzt sind,
  • Arbeiten mit ionisierenden Strahlungen, die die Festlegung von Kontroll- oder Überwachungsbereichen im Sinne der Strahlenschutz- sowie im Sinne der Röntgenverordnung erfordern,
  • Arbeiten in einem geringeren Abstand als 5 m von Hochspannungsleitungen,
  • Arbeiten, bei denen die unmittelbare Gefahr des Ertrinkens besteht,
  • Brunnenbau, unterirdische Erdarbeiten und Tunnelbau,
  • Arbeiten mit Tauchgeräten,
  • Arbeiten in Druckluft,
  • Arbeiten, bei denen Sprengstoff oder Sprengschnüre eingesetzt werden,
  • Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht.
Die Vergütung für Leistungen des SiGe-Koordinators richten sich u.a. nach der Größe und Art des Bauvorhabens, der Lage der Baustelle, den Gefährdungspotentialen, der Anzahl der Gewerke, der Länge der Bauzeit oder den zu berücksichtigen betrieblichen Abläufen. Gerne machen wir Ihnen ein auf Ihr Bauvorhaben zugeschnittenes Honorarangebot.